Um die Infektionsgefahr für uns und unsere Besucher*innen so gering wie möglich zu halten gelten bei dem Besuch des Kochrads Karlsruhe folgende Anforderungen (gemäß den Regelungen der Corona-Verordnung vom 1. Juli 2020):
- Ein Abstand von 1,5 m zu allen teilnehmenden Personen ist einzuhalten.
- Jede teilnehmende Person muss eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Alle Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, werden von uns regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Handwaschmittel und Handdesinfektionsmittel sowie nicht wiederverwendbare Papierhandtücher werden in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.
- Ausgegebene Textilien, wie Schürzen oder Tücher zum Abtrocknen werden ausgetauscht, nachdem diese von einer Person genutzt wurden.
- Verständliche Informationen über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen werden am Kochrad Karlsruhe ausgehängt.
- Wir erheben die Daten der Teilnehmenden Personen und bewahren diese für einen Zeitraum von vier Wochen auf. Danach werden sie gelöscht oder vernichtet. Wir gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen.
- Personen, welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, können bei den Veranstaltungen des Kochrads Karlsruhe nicht teilnehmen.